Das Angebot von Land, NAH.SH und Bahnunternehmen zur freiwilligen Entschädigung bei Zugverspätungen für Fahrgäste im Schleswig-Holstein-Tarif wurde eingestellt: die NAH.SH-Garantie. Die gesetzlichen Fahrgastrechte zur Verspätung und zum Ausfall von Zügen im Nahverkehr bleiben davon unberührt.
Die Anzahl der Garantiefälle ist seit Einführung des 9-Euro-Tickets (im Jahr 2022) und des Deutschlandtickets deutlich zurückgegangen. Aufgrund der Rabattierung dieser beiden bundesweit gültigen Angebote, die nicht dem SH-Tarif zugeordnet werden können, waren diese beiden Tickets von dem Entschädigungsangebot ausgenommen.
In Spitzenzeiten der NAH.SH-Garantie gab es im Schnitt 10.950 Entschädigungsanträge je Monat (im Jahr 2018). Zuletzt waren es im Schnitt noch 182 Entschädigungsanträge pro Monat (1. bis 3. Quartal 2024) – knapp 98 Prozent weniger. Der Verwaltungsaufwand für die Gewährung der Garantie ist damit wirtschaftlich nicht mehr darstellbar. Die NAH.SH hat sich deshalb in Abstimmung mit dem Land Schleswig-Holstein entschieden, die freiwillige NAH.SH-Garantie zum 30. November 2024 einzustellen. Damit folgt sie dem Hamburger Verkehrsverbund, der bereits im vergangenen Jahr die hvv-Garantie eingestellt hat.