status quo
Deutschlandticket fordert den Nahverkehr

Am 2. November 2022 haben die Ministerpräsident*innen der Länder zusammen mit dem Bundeskanzler die Einführung des Deutschland­tickets beschlossen. 

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Die Eckpunkte des Tickets sind:

- Deutschlandweit gültig im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
- Einführungspreis von 49 Euro pro Monat
- Monatlich kündbares Abonnement
- Schnellstmögliche Einführung (wegen Gesetzgebungsprozess voraussichtlich ab 1. April 2023)
- Zweijährige Anlaufphase

Die Regeln zum Deutschlandticket sollen so gestaltet sein, dass sie innerhalb der Bundesländer weitere tarifliche Vergünstigungen ermöglichen. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Mindereinnahmen sollen die Länder jedoch selbst tragen. 

Bund und Länder finanzieren das Deutschland­ticket jeweils zur Hälfte mit je 1,5 Milliarden Euro. Darüber hinaus stellt der Bund ab dem Jahr 2022 zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung und erhöht diese ab 2023 um drei Prozent (bisher 1,8 Prozent). Bund und Länder wollen ab 2024 dann noch einmal über die weitere Entwicklung von Deutschlandticket und Regio­nalisierungsmitteln für die Zeit ab 2025 sprechen.

Noch zu klären sind zum Beispiel der Umgang mit der 1. Klasse, die Fortführung der deutschlandweit erfolgreichen Jobticketangebote und der Umgang mit Semestertickets. Mit diesen und anderen Fragen befassen sich Arbeit­­­s­­­­­­­­­­gruppen im Verband Deutscher Verkehrs­unternehmen, beim Deutschlandtarifverbund sowie der Bundesländer. Bundesweit einheitliche und verbindliche Regelungen sind notwendig und in der vielgestaltigen ÖPNV-Branche zugleich eine echte Herausforderung.

Ein zentrales Anliegen der nahen Zukunft ist die Umsetzung eines kundenfreundlichen Vertriebs. Neukund*innen sollen schnell und unkompliziert an ihr Deutschlandticket gelangen, Abo-Bestandskund*innen zügig umgestellt werden. 

Last, but not least muss ein geeignetes Verfahren zur Liquiditätssicherung und einer gerechten Einnahmenaufteilung entwickelt werden. Hierbei bedeutet – im Unterschied zum bisherigen Rettungsschirm – die Beteiligung der Länder an der Finanzierung, dass jedes Bundesland ein hohes Interesse an einem angemessenen Einnahmenanteil hat, um seinen Beitrag zum Mindereinnahmenausgleich gering zu halten. 

Info: Jörg Ludolph, NAH.SH GmbH