Gute Nachricht für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, die Hilfestellungen bei der Nutzung des Schienenverkehrs benötigen: Auch in Zukunft werden die Anfragen unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 030 65212888 zum Ortstarif zentral entgegengenommen und organisiert – und zwar völlig unabhängig davon, mit welchem Eisenbahnunternehmen die Fahrgäste reisen möchten.
Die Bundesländer und regionalen Aufgabenträger haben die DB Station&Service AG zum 1. Januar 2022 mit der Durchführung der Dienstleistung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für drei Jahre beauftragt. Gleiches gilt für den Schienenpersonenfernverkehr. „Für unsere mobilitätseingeschränkten Fahrgäste wollten wir immer eine zentrale Anlaufstelle für die Anmeldung von Hilfeleistungen – unabhängig davon, welches Verkehrsunternehmen die Beförderung durchführt.
Wir freuen uns, dass wir das jetzt auch für die kommenden drei Jahre gesichert haben. Nun ist der Gesetzgeber gefordert, langfristige Planungssicherheit für alle zu schaffen, indem die Mobilitätsservice-Zentrale in Umsetzung der neuen europäischen Fahrgastrechte-Verordnung als Pflichtaufgabe des größten Stationsbetreibers, DB Station&Service AG, in das Regulierungsgesetz aufgenommen wird“, fordert Frank Zerban, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands SchienenNahverkehr, der die Interessen der Aufgabenträger im Nahverkehr auf der Schiene vertritt.
Die DB Station&Service AG steht mit ihrer Expertise bereit: „Wir freuen uns, im Einvernehmen mit der gesamten Branche und im Sinne der mobilitätseingeschränkten Reisenden einen bundeseinheitlichen Service anbieten zu können“, so Friedemann Keßler, Leiter Vertrieb Mobility bei der DB Station&Service AG.
Die Kosten, die für die Mobilitätsservice-Zentrale im Bereich des SPNV anfallen, werden ab 2022 in die Stationsentgelte eingepreist und von den Aufgabenträgern bzw. Bundesländern getragen. Damit konnte eine bundeseinheitliche und branchenverträgliche Lösung gefunden werden.
Mehr Informationen: www.schienennahverkehr.de