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Die NAH.SH und die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Schleswig-Holstein (ZUG.SH) haben einen Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen, um ihre Zusammenarbeit zu regeln. Die ZUG.SH, gegründet im Juli 2024, beschafft, verwaltet und vermietet 42 Elektrozüge für das Land Schleswig-Holstein. Diese sollen ab 2027 auf verschiedenen Strecken nach Hamburg eingesetzt werden. NAH.SH unterstützt bei der Beschaffung und Verwaltung. Die Gründung der ZUG.SH war nötig, da bei einer Ausschreibung kein Finanzdienstleister gefunden wurde. Durch die. Landesanstalt sollen bis zu 110 Millionen Euro eingespart werden. Ziel ist zudem, den Wettbewerb auf der Schiene zu fördern.
Die Stationskontrolle in Schleswig-Holstein ergab eine Durchschnittsnote von 3,02 für die 183 Bahnstationen. Häufige Mängel sind defekte Beleuchtung, fehlender Wetterschutz und unzureichender Winterdienst. Besonders schlecht schnitten Hademarschen, Haffkrug und Büchen ab (Note 4,25 – alle in der Verantwortung von DB InfraGo), während die von der AKN betriebenen Stationen Boostedt (1,3), Nützen (1,4), Holstentherme (1,5) und Wiemersdorf (1,5) die besten Noten erhielten. Die Überprüfung erfolgt nun quartalsweise und digitalisiert, um Mängel schneller zu beheben. Die Erhebung führt ein unabhängiger Gutachter im Auftrag der NAH.SH durch. NAH.SH setzt auf ein neues Monitoringsystem und Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Stationen.
Die Regionalbahnlinie 75 Kiel-Rendsburg feiert ihr zehnjähriges Bestehen. Sie verbindet Orte wie Schülldorf, Bredenbek, Kiel-Russee, Achterwehr und Melsdorf im Stundentakt mit Kiel und Rendsburg. Die Infrastruktur wurde mit Bundes- und DB-Mitteln finanziert. Die RB 75 ist heute gut ausgelastet und fester Bestandteil der regionalen Mobilität.
Die Landesregierung Schleswig-Holsteins verbietet seit dem 23. Dezember 2024 das Mitführen von Waffen und Messern im öffentlichen Nahverkehr. Grundlage ist eine entsprechende Landesverordnung. Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack begründet die Maßnahme mit steigenden Waffendelikten und jüngsten Angriffen. Das Verbot gilt für Busse, Bahnen, Fähren und Bahnhöfe. Die Landespolizei führt Kontrollen in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei durch. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Ziel ist es, die Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln zu erhöhen und Gewalt vorzubeugen.
Schleswig-Holstein und Hamburg steigen in die Vorplanung zur Reaktivierung der Bahnstrecke ein und haben dazu im Januar eine Vereinbarung über 1,5 Millionen Euro geschlossen. Die AKN Eisenbahn GmbH übernimmt die Vorplanung, die bis Ende 2026 abgeschlossen sein soll. Die Reaktivierung bedeutet einen großen Schritt in Richtung Mobilitätswende und mehr Qualität im Nahverkehr.